III. Nicht nur der Bürger, auch die Verwaltung muss sich beteiligen
Wer nun glaubt, es reiche aus, zu den bewährten Verfahren des Bürgerhaushalts die Internettechnologie lediglich hinzuzuaddieren, um ein erfolgreiches Beteiligungsprojekt durchzuführen, verkennt die Herausforderungen, die sich mit dem „Generationenwechsel” verbinden. Elektronisch unterstützte Bürgerhaushalte zeigen geradezu exemplarisch, dass der Einsatz digitaler Medien eine Reform der Bürgerbeteiligung von Grund auf darstellt.
Zuallererst muss die Politik einen Auftrag zur Beteiligung geben, verbunden mit einer glaubwürdigen Zusage, Ergebnisse des Verfahrens auch berücksichtigen zu wollen. Ohne eine solche Selbstverpflichtung der Politik und einen erkennbaren Nutzen werden sich die Bürger selbst in Fragen der Haushaltsplanung, die mit einschneidenden Konsequenzen für viele verbunden sein kann, nicht motivieren lassen, das Beteiligungsangebot wahrzunehmen. Auch ist darauf zu achten, dass die Verfahren nicht mit den Selbstbestimmungsrechten der Bürger kollidieren. Bürgerbeteiligung darf nicht in den Verdacht des Aushorchens des Bürgers umschlagen.
Des Weiteren muss die Verwaltung wissen, wie sie den Beteiligungsprozess in ihre internen Abläufe integrieren will, denn Beteiligungen beanspruchen nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch personelle Kapazitäten, um das Verfahren planen und betreuen, in vorhandene Planungsprozesse integrieren und bereits vorhandene Prozesse anpassen zu können. Ferner ist die Verwaltung gut beraten, dem Verfahren eine technische Plattform zu verschaffen, die für verschiedene Beteiligungsformate und Verfahren einsetzbar, das heißt „mandantenfähig” ist. Bevor entschieden wird, ein Beteiligungsverfahren wie den Bürgerhaushalt durchzuführen, sollte überlegt werden, für welche weiteren Fragestellungen Bürgerbeteiligungen überhaupt sinnvoll sind und wer für die Planung und Betreuung der Verfahren zuständig sein soll. In einem entsprechenden „Geschäfts- und Betreibermodell” kann dann festgelegt werden, wer im Rahmen welcher Verfahren wie zu beteiligen ist, wer der Anwender eines Verfahrens bzw. Nutzer der Verfahrensergebnisse sein soll, und wer schließlich für die Planung und Durchführung des Verfahrens verantwortlich sein wird. Fehlen solche Strukturierungen, werden die anstehenden Probleme nicht besser gelöst, sondern umgekehrt eher verschärft. Kurz, es bedarf einer Strategie, in der die Potenziale und die für ihre Realisierung erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen verwaltungsübergreifenden Einsatz online-gestützter Beteiligungsverfahren identifiziert werden.
Hat man die Wege gefunden, eine Beteiligungsplattform in die kommunalen Verwaltungssysteme technisch-organisatorisch zu integrieren, können nicht nur die im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens für Finanzen zuständige Stadtkämmerei, sondern auch andere Fachressorts ihre Aufnahmefähigkeit für Bürgerwissen und -meinungen durch die Möglichkeiten elektronisch unterstützter Beteiligungsverfahren steigern. Zu denken ist dabei etwa an Projekte der Stadtentwicklungsplanung, die von einer rechtzeitigen wie effizienten Einbeziehung der Bürger profitieren können. Dies wird nicht schlagartig alle Planungs- und Bausünden einer Stadt verhindern, aber in vielen Fällen wie ein Frühwarnsystem dabei helfen, Planungsfehler rechtzeitiger zu erkennen und die Zustimmungsfähigkeit entsprechender Entscheidungen zu fördern. Vorstellbar sind auch thematisch und zeitlich unbegrenzte „Mitmachangebote” wie Beschwerdeeingabe- und -verfolgungssysteme wie z.B. der Dienst Fixmystreet in Großbritannien (Ifib/Zebralog 2008; siehe dazu auch den Beitrag von Rüdiger Berg, Stefan Göllner und Georg Trogemann). Und warum sollte eine Stadt ihre Plattform nicht auch anderen benachbarten Städten anbieten? Eine solche mandantenfähige Plattform könnte schließlich auch zur Selbstbeobachtung der Verwaltungen genutzt werden, nämlich dann, wenn Bürgerfeedback sich auf Verfahren des E-Government und letztlich auch auf E-Partizipation selbst bezieht und so zur Modernisierung der Verwaltung beiträgt.
So gesehen sind Online-Bürgerhaushalte immer einzubetten in ein umfassendes E-Partizipation-Rahmenkonzept, das selbst wiederum – soweit die entsprechenden Verfahren von staatlicher Seite initiiert und betreut werden – als integraler Bestandteil des Ideen- und Wissensmanagements einer kommunalen Verwaltung insgesamt zu verstehen ist.
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