III. Nicht nur der Bürger, auch die Verwaltung muss sich beteiligen

Wer nun glaubt, es reiche aus, zu den bewährten Verfahren des Bürgerhaushalts die Internettechnologie lediglich hinzuzuaddieren, um ein erfolgreiches Beteiligungsprojekt durchzuführen, verkennt die Herausforderungen, die sich mit dem „Generationenwechsel” verbinden. Elektronisch unterstützte Bür­ger­haushalte zeigen geradezu exemplarisch, dass der Einsatz digitaler Me­dien eine Reform der Bürgerbeteiligung von Grund auf darstellt.

Zuallererst muss die Politik einen Auftrag zur Beteiligung geben, verbunden mit einer glaubwürdigen Zusage, Ergebnisse des Verfahrens auch berücksichtigen zu wollen. Ohne eine solche Selbst­ver­pflichtung der Politik und einen erkennbaren Nutzen werden sich die Bürger selbst in Fragen der Haushaltsplanung, die mit einschneidenden Konsequenzen für viele verbunden sein kann, nicht motivieren lassen, das Beteiligungsangebot wahrzu­neh­men. Auch ist darauf zu achten, dass die Verfahren nicht mit den Selbst­bestimmungsrechten der Bürger kollidieren. Bürgerbeteiligung darf nicht in den Verdacht des Aushorchens des Bürgers umschlagen.

Des Weiteren muss die Verwaltung wissen, wie sie den Beteili­gungs­pro­zess in ihre internen Abläufe integrieren will, denn Beteili­gungen bean­spruchen nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch personelle Kapa­zitäten, um das Verfahren planen und betreuen, in vorhandene Planungs­prozesse integrieren und bereits vorhandene Prozesse anpassen zu können. Ferner ist die Verwaltung gut beraten, dem Verfahren eine techni­sche Plattform zu verschaffen, die für verschiedene Beteiligungs­for­mate und Verfahren einsetzbar, das heißt „mandantenfähig” ist. Bevor entschieden wird, ein Beteiligungsverfahren wie den Bürgerhaushalt durchzuführen, sollte überlegt werden, für welche weiteren Fragestellungen Bürger­be­teiligungen überhaupt sinnvoll sind und wer für die Planung und Betreuung der Verfahren zuständig sein soll. In einem entsprechenden „Geschäfts- und Be­treibermodell” kann dann festgelegt werden, wer im Rahmen wel­cher Ver­fahren wie zu beteiligen ist, wer der Anwender eines Verfah­rens bzw. Nutzer der Verfahrensergebnisse sein soll, und wer schließ­lich für die Planung und Durchführung des Verfahrens verantwortlich sein wird. Fehlen solche Struk­turierungen, werden die anstehenden Probleme nicht besser gelöst, sondern umgekehrt eher verschärft. Kurz, es bedarf einer Strategie, in der die Poten­ziale und die für ihre Realisierung erfor­der­lichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraus­setz­ungen für einen verwaltungsüber­greifen­den Einsatz online-gestützter Beteiligungsverfahren identifiziert wer­den.

Hat man die Wege gefunden, eine Beteiligungs­plattform in die kommunalen Verwaltungssysteme technisch-organisatorisch zu inte­grieren, können nicht nur die im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens für Finanzen zu­ständige Stadtkämmerei, sondern auch andere Fachressorts ihre Aufnah­me­fähigkeit für Bür­gerwissen und -meinungen durch die Möglichkeiten elek­tronisch un­terstützter Beteiligungsverfahren steigern. Zu denken ist dabei etwa an Projekte der Stadtentwicklungsplanung, die von einer rechtzeitigen wie effizienten Einbeziehung der Bürger profi­tieren können. Dies wird nicht schlagartig alle Planungs- und Bausünden einer Stadt verhindern, aber in vielen Fällen wie ein Frühwarnsystem dabei helfen, Planungsfehler rechtzeitiger zu erkennen und die Zustim­mungsfähigkeit entsprechender Entscheidungen zu fördern. Vorstell­bar sind auch thematisch und zeitlich un­begrenzte „Mitmachan­gebote” wie Beschwerdeeingabe- und -verfol­gungs­systeme wie z.B. der Dienst Fixmystreet in Großbritannien (Ifib/Zebralog 2008; siehe dazu auch den Beitrag von Rüdiger Berg, Stefan Göllner und Georg Trogemann). Und warum sollte eine Stadt ihre Plattform nicht auch anderen benachbarten Städten anbie­ten? Eine solche mandantenfähige Plattform könnte schließlich auch zur Selbstbeobachtung der Verwaltungen genutzt werden, nämlich dann, wenn Bürgerfeedback sich auf Verfahren des E-Govern­ment und letztlich auch auf E-Partizipation selbst bezieht und so zur Moderni­sierung der Verwaltung beiträgt.

So gesehen sind Online-Bürgerhaushalte immer einzubetten in ein umfassendes E-Partizipation-Rahmenkonzept, das selbst wiederum – soweit die entsprechenden Verfahren von staatlicher Seite ini­tiiert und betreut werden – als integraler Bestandteil des Ideen- und Wissensmanagements einer kommu­nalen Verwaltung insgesamt zu ver­stehen ist.

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