II. E-Partizipation in der Haushaltsplanung
Unter den derzeit kommunal praktizierten Beteiligungsverfahren ragen diejenigen zur Haushaltsplanung hervor. Die Kassen der Kommunen sind leer, es muss immer häufiger zwischen gleichwertigen Projekten entschieden werden und die Konsequenzen der entsprechenden Entscheidungen sind für alle Bürger spürbar. Es macht deshalb für die Kommunen Sinn, den Bürger gerade in die Haushaltsplanung stärker als bisher einzubinden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung von Bürgerhaushalten, ein zweiter, diese mit elektronischen Beteiligungsangeboten zu unterstützen (siehe z.B. www.buergerhaushalt.de).
Bürgerhaushalte werden in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre erprobt (Bertelsmann Stiftung und Innenministerium NRW 2004). Die grundlegende Idee dieser Verfahren ist, die Schwerpunkte des kommunalen Haushaltes transparent zu machen, um dadurch um Verständnis für die prekäre finanzielle Situation und damit verbundene unpopulärere Entscheidungen zu werben. Darüber hinaus sollen durch Befragungen und Diskussionsveranstaltungen Vorschläge der Bürger eingeholt werden, um so eine zusätzliche und breitere Informationsgrundlage für die politisch-administrativen Haushaltsberatungen zu schaffen. Der Schwerpunkt der „Bürgerhaushalte der 1. Generation” lag hauptsächlich auf der Information der Bürgerschaft. Die „Bürgerhaushalte der 2. Generation” versuchen nun verstärkt die Expertise der Bürgerschaft in die Beratungsprozesse der Politik und Verwaltung zu integrieren. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Konsultation der Bürger. Und dies geschieht vor allem durch die Nutzung online-moderierter Foren und anderer „Mitmachtechnologien” (Web 2.0). Durch sie werden neue Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, zwischen den Bürgern und im Dialog mit den Fachverwaltungen kooperativ Vorschläge zu entwickeln, zu bewerten und auch zu hierarchisieren (Märker/Nitschke 2008).
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